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1.Die Kursteilnehmer
müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahmen nur
nach schriftlicher Vereinbarung mit einem Erziehungsberechtigten).
2.Die vorläufige Zuweisung zu einer Kursstufe erfolgt nach
der Auswertung des Einstufungstests, den Sie nach der Anmeldung
erhalten. Die endgültige Einteilung erfolgt am Anreisetag
bzw. am ersten Unterrichtstag. Die Verantwortung für falsche
Angaben trägt der Teilnehmer.
3. Für die Kursgebühr gilt die für den Zeitpunkt
der Anmeldung gültige Preisliste. Bankspesen für die
Einzahlung der Kursgebühr trägt der Teilnehmer. Bei
verspäteter Leistung der Anzahlung hat der Teilnehmer keinen
Anspruch auf eine Reservierung.Tritt ein Kursteilnehmer mindestens
4 Wochen vor Kursbeginn von seiner Anmeldung zurück, so
werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Eine
Bearbeitungsgebühr von 100 € wird einbehalten. Im
Falle einer Absage durch HORIZONTE erhalten die Teilnehmer alle
Zahlungen zurück. Weitere Ansprüche können nicht
geltend gemacht werden.
4.Kann der Teilnehmer den angegebenen Anreisetermin nicht einhalten,
so hat er HORIZONTE davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei Ankunft nach 20.00 besteht kein Anspruch auf ein Zimmer
für die erste Nacht.
5. HORIZONTE organisiert als Unterkunft Einzelzimmer/ Doppelzimmer
in Studentenwohnheimen und Privatwohnungen. Ein weiterer Anspruch
(z.B. Art der Unterbringung) besteht nicht. Wenn Sie Privatunterkunft
mit Frühstück bzw. Halbpension buchen, besteht kein
Anspruch auf von Ihnen gewünschtes Essen. Die Mahlzeiten
entsprechen deutschen Eßgewohnheiten.
6.Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, die in den Unterkünften
geltenden Hausordnungen einzuhalten. Vom Kursteilnehmer verursachte
Schäden (z.B. durch Fahrlässigkeit oder durch unsachgemäße
Benutzung von elektrischen Geräten) sind von ihm zu ersetzen.
Er haftet für Schäden jeder Art unmittelbar gegenüber
dem Geschädigten, z.B. dem Vermieter. Hat ein Kursteilnehmer
einen Schaden verursacht, für den HORIZONTE in Anspruch
genommen wird, so hat das Institut gegen ihn Anspruch auf Ersatz.
7.HORIZONTE haftet nicht für den Ausfall seiner Leistungen
durch höhere Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die
das Institut nicht zu vertreten hat. Muß ein Teilnehmer
seinen Aufenthalt abbrechen, hat er keinen Anspruch auf entgangene
Leistungen.
8.HORIZONTE muß sich in begründeten Ausnahmefällen
das Recht auf Unter- oder Überbelegung eines Kurses vorbehalten.
9. Die Kursgebühr schließt keinen Versicherungsschutz
ein.
10. Gerichtsstand ist Regensburg. |
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